Aktuelles

17.06.2012 - 10:00 von Andreas Leistner

Fototermin

Für alle Kameradinnen und Kameraden der Stadtteilfeuerwehr findet am 17.06.2012, 10:30 Uhr am Gerätehaus ein Fototermin statt.

Bitte diesen Termin einplanen und zum Termin mit vollständiger Ausgangsuniform erscheinen.

Die Wehrleitung

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10.05.2012 - 05:12 von Robin Lenk

Komplexübung Mai 2012

Die Feuerwehr Pappritz war zu Gast in der Feuerwache 3 um ihre jährliche Komplexübung zu absolvieren.

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03.05.2012 - 10:13 von Robin Lenk

Draisinefahrt - 10 Jahre Jugendfeuerwehr

Zum Anlass des 10-jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr führte diese eine Draisinenfahrt durch

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Termine / Events

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Schnelle Hilfe - Notruf

Der Notruf ist europaweit kostenlos über die 112 erreichbar.

 

Um im Ernstfall für sich selbst oder anderen Personen schnelle Hilfe zu bekommen, müssen Sie erst einmal einen Notruf absetzen.

Hierzu benötigen Sie einzig und allein ein Telefon.

Wenn die Nummer 112 gewählt ist wird ein Mitarbeiter der Feuerwehr-Leitstelle alles wichtige notieren und eventuell noch mal Genaues nachfragen.

 

Hierzu gibt es 6 W-Fragen:

Wer meldet den Notfall? (Vor-\ Nachname)

Was ist passiert? (Feuer, Verkehrsunfall, bewusstlose Person...)

Wo ist es passiert? (Möglichst genaue Beschreibung - Straße, Hausnummer, Kreuzung...)

Wie viele verletzte Personen können Sie sehen?

Welche Art der Verletzung? (So können zusätzliche Rettungskräfte besser geplant werdenn. Es wird von Ihnen keine Facharztsprache verlangt)

Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle. Legen Sie nicht gleich auf.

 

Es ist auch ganz wichtig Ruhe zu bewahren. Unruhe kann zu einen Informationsverlust führen.

Jeder kann helfen !!

Jede Person ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten.

Dies ist nicht schwer:

Allein das Absetzten eines Notrufes zählt als erste Hilfe.

Besser jedoch, wenn man noch etwas aus dem erste Hilfe-Kurs vom Führerschein anwenden kann.

Hier zählt jede Sekunde!

Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann es ohne eingeleitete "lebensrettende Sofortmaßnahmen" schon zu spät sein.

Sie können für fehlerhafte Hilfe oder Beschädigungen an Kleidung oder anderen Sachgegenständen nicht zu Verantwortung gezogen werden.

 

Egal wie Sie handeln, es ist richtig.

Handeln Sie nicht ist es eine Straftat!

 

§323c StGB

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“