
03.05.2012 - 10:13 von Robin Lenk
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.
"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.
"Steinhäuser brennen nicht."
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.
"Rauchmelder sind zu teuer."
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?
Die meisten Brandopfer (70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
In 9 Bundesländern existiert schon ein gesetzliche Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es auch in Sachsen Pflicht wird!!
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“